Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der stabi-kulturwerk.de veröffentlichte Website der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.10.2023 auf Grundlage eines BITV-WCAG-Testberichts durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache  stehen noch nicht zur Verfügung. Daher entspricht die Website derzeit nicht den Anforderungen des §4 der BITV 2.0.
  • In Einzelfällen können im Browser Firefox Kontakt-Formulare und interaktive Elemente sich bei einer Vergrößerung auf 200% überlagern und entsprechen somit nicht vollständig der Anforderung 1.4.4 der WCAG 2.1.
  • Für bestimmte Schriften u. a. auf Seite Ausstellung und dem Archiv werden Grafiken verwendet und entsprechen somit nicht der Anforderung 1.4.4 der WCAG 2.1. Ein Alternativ-Text wird jedoch angeboten.
  • Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise nicht vollständig barrierefrei im Sinne der Anforderungen der WCAG 2.1 nutzbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 07.11.2023 erstellt und zuletzt am 08.11.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Barriere melden“ an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.